Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten allen Menschen einen einfachen und barrierearmen Zugang zu den Informationen und Funktionen unserer Website ermöglichen; unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage & Geltungsbereich
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025, basierend auf der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, gelten Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Dienstleistungen, darunter auch Websites, die sich an Verbraucher richten. Auch wenn Arztpraxen aktuell nicht direkt betroffen sind, orientieren wir uns freiwillig an diesen Vorgaben.
Unser Anspruch
Wir sind bestrebt, unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen des BFSG, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und an den WCAG-Standards.
Stand der Barrierefreiheit
Unsere Website ist in einigen Teilen barrierearm gestaltet:
- Klare Struktur und Navigation
- Zum Teil gut lesbare Schriften
- Zum Teil ausreichende Kontraste
- Responsives Design für verschiedene Endgeräte
- Kontaktformulare mit Tastaturzugänglichkeit
Technische Einschränkungen
Einzelne Elemente sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich an technischen Verbesserungen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
PDF-Dokumente
Neu veröffentlichte PDF-Dateien werden möglichst barrierefrei (PDF/UA) erstellt. Bestehende Dokumente werden bei Bedarf angepasst.
Feedback
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website bemerken, freuen wir uns über Hinweise. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns um eine zeitnahe Lösung.
Kontakt
Telefon: 06023 993270
Fax: 06023 993271
E-Mail: neurologie-alzenau@gmx.de
Adresse: Burgstraße 3, 63755 Alzenau
Hinweis zum Haftungsschutz
Wir sind uns bewusst, dass digitale Barrierefreiheit ein komplexes Thema ist. Unsere Website wurde nach bestem Wissen und Gewissen barrierearm gestaltet. Wo technische oder organisatorische Grenzen bestehen, arbeiten wir kontinuierlich an Verbesserungen. Mit dieser Erklärung kommen wir unseren gesetzlichen Auskunftspflichten nach. Sollte Ihnen dennoch eine Barriere auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung, damit wir schnell reagieren können. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist aus technischen Gründen nicht immer sofort umsetzbar. Diese Transparenz dient auch dem Schutz vor unberechtigten Abmahnungen, da wir aktiv und offen mit dem Thema umgehen.
Aktualisierung
Letzte Überprüfung dieser Erklärung: 28. Juni 2025